Alle Ausbildungsgänge können gemäß den Genehmigungen durch das Landesprüfungsamt NRW in drei Jahren (Vollzeit) oder fünf Jahren (berufsbegleitend) absolviert werden. Dank eines modularen Aufbaus kann die Ausbildung individuell angepasst werden. Die Vollzeitausbildung erlaubt zudem eine Berufstätigkeit in begrenztem Umfang, da die Ausbildung überwiegend in Wochenendblöcken organisiert ist. Es besteht die Möglichkeit, sowohl die drei- als auch die fünfjährige Ausbildungsdauer zu überschreiten, falls notwendig.