Fachpsychotherapeut:innen Weiterbildung
Die Ausbildung der Psychotherapeut:innen wurde am 1. September 2020 durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz und die Approbationsordnung für Psychotherapeut:innen neu geregelt. Das speziell ausgerichtete Psychotherapie-Masterstudium (ab dem 01.09.2020) endet mit der Approbation und berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in.“ Die Qualifizierung für die Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeut:in“ umfasst eine zusätzliche fünfjährige Weiterbildung in hauptberuflicher Tätigkeit.
Auf der Seite der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen finden Sie weitere Informationen zur „Weiterbildung Psychotherapeut:innen.“
Gerne möchten wir als KBAP und KBAV im Rahmen unserer langjährigen Erfahrung und Expertise künftige Psychotherapeut:innen in Weiterbildung gut begleiten.
Aktuell können wir noch keine Plätze anbieten, wir befinden uns in der umfangreichen Antragsbearbeitung an die zuständige Psychotherapeutenkammer und Strukturerarbeitung. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Finanzierung der Weiterbildung nach wie vor ungeklärt ist. Bei Neuerungen informieren wir Sie an dieser Stelle.