Psychotherapie Ausbildung
Die Staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute KBAP (Köln-Bonner Akademie für Psychotherapie) und KBAV (Köln-Bonner Akademie für Verhaltenstherapie) bieten Ausbildungsplätze für alle Vertiefungsgebiete in den Richtlinienverfahren an, d.h.
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
- Verhaltenstherapie
Die Weiterbildung für die Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeut:in“ bereiten wir derzeit parallel vor.
Die derzeitige Psychotherapieausbildung an der KBAP (TP-PP und TP-KJP) und der KBAV (VT-PP) können auf der Basis der Genehmigungen durch das Landesprüfungsamt NRW in 3 Jahren (Vollzeit) oder in 5 Jahren (berufsbegleitend) absolviert werden. Durch den modularen Ausbildungsaufbau kann die psychotherapeutische Ausbildung den individuellen Anforderungen angepasst werden. Auch die Vollzeitausbildung erlaubt eine Berufstätigkeit in einem gewissen Umfang. Die Ausbildung ist vorwiegend in Wochenendblöcken (Freitag/ Samstag oder Freitag bis Sonntag) organisiert. Die 3-jährige Ausbildungszeit darf überschritten werden, die 5-jährige Ausbildungszeit darf ebenfalls überschritten werden.
Bausteine der Ausbildungsgänge
Theoretische Ausbildung
- (A) Grundkenntnisse 200 Stunden
- (B) Vertiefte Ausbildung 400 Stunden
- (C) Vertiefte Ausbildung im Wahlbereich
- (D) Tutorien mit Mentoraten
Insgesamt wird die Theorieausbildung in 25 Theorieseminaren über einen Zeitraum von 4 Semestern in einem strukturierten Ausbildungscurriculum vermittelt. Die Seminare bauen jeweils aufeinander auf, die Ausbildung erfolgt in einer festen Ausbildungsgruppe.
Praktische Ausbildung (Ambulanztätigkeit unter Supervision)
Die Ausbildungsteilnehmer führen in der Ambulanz des Instituts oder in angeschlossenen Lehrpraxen eigene Patientenbehandlungen unter Supervision durch, dokumentieren den Behandlungsverlauf und erstellen sechs ausführliche Fallberichte
- Patientenbehandlungen: 600 Std.
- Vor- und Nachbereitung: 300 Std.
- Einzelsupervision: mind. 50 Std. o Gruppensupervision: mind. 100 Std.
Praktische Tätigkeit (pT I und pT II)
Die Ausbildungsteilnehmer erwerben praktische Erfahrungen in der tiefenpsychologisch fundierten Behandlung unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht in den mit uns kooperierenden Kliniken und anderen Einrichtungen.
- 1200 Stunden in einer anerkannten psychiatrisch klinischen Einrichtung mit einem Weiterbildungsberechtigten über eine Dauer von mindestens 12 Monaten (pT I).
- 600 Stunden in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in einer psychotherapeutischen Praxis über eine Dauer von mindestens 6 Monaten (pT II).
Selbsterfahrung (Einzel und Gruppe)
In Einzelselbsterfahrung (TP: 50 Std. / VT: 25 Std.) und Gruppenselbsterfahrung (100 Std.) werden die persönlichen Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln reflektiert und weiterentwickelt und das persönliche Wachstum gefördert. Die Gruppenselbsterfahrung findet in laufenden Gruppen und/oder fraktioniert in Wochenendblöcken statt.
Weitere Informationen
Die Ausbildung endet berufsbegleitend nach 5 Jahren, bzw. in Vollzeit nach 3 Jahren, mit einer staatlichen Abschlussprüfung, die einen schriftlichen und einen mündlichen Teil enthält. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit ist möglich, eine Verkürzung im Normalfall nicht. Näheres regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die Kandidat:innen mit den Vertragsunterlagen automatisch erhalten.
Ausbildungskosten
Die Kosten für die theoretische Ausbildung belaufen sich inkl. Gruppenselbsterfahrung (100 UE) und Gruppensupervision (100 UE) und aller Bewerbungs- und Verwaltungsgebühren auf insgesamt 18.720,- €.
Kosten, direkt an Einzelsupervisor:in / Selbsterfahrungsleiter:in
Die Kosten für die Einzelsupervision im Umfang von 50 Stunden (80 % - 100 % des von der KV jeweils gezahlten Betrages für eine Therapiestunde im Richtlinienverfahren) und die Einzelselbsterfahrung im Umfang von 50 Stunden (80 % - 100 % des von der KV jeweils gezahlten Betrages für eine Therapiestunde im Richtlinienverfahren) werden separat mit den Einzelselbsterfahrungsleiter:innen bzw. Einzelsupervisor:innen abgerechnet.
Refinanzierung
Den Kosten stehen Einnahmen (ca. 50 % der Nettoeinnahmen durch Probatorik, Psychodiagnostik und Therapiestunden) aus der praktischen Ausbildung in der Ambulanz im Umfang von 600 - 800 Stunden gegenüber.
Formale Zulassungsvoraussetzungen
Zur Ausbildung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in können Diplom/Master-Psycholog:innen, Diplom/Master-Pädagog:innen, Diplom/Master-Sozialpädagog:innen, Diplom/Master-Sozialarbeiter:innen, sowie u.b.B. Diplom/ Master-Sonderpädagog:innen und Diplom/Master-Heilpädagog:innen im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze zugelassen werden. Vorerfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind erwünscht, können aber auch im Rahmen der Ausbildung erworben werden.
Persönliche Eignung
Unter persönlicher Eignung verstehen wir persönliche Voraussetzungen, die wir für eine psychotherapeutische Ausbildung und spätere Berufstätigkeit für notwendig erachten:
- Physische und psychische Belastbarkeit;
- Selbstreflexionsbereitschaft und Bereitschaft zum persönlichen Wachstum;
- Konfliktbewusstsein und Konfliktfähigkeit im persönlichen und sozialen Bereich;
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Entwicklung von Rollendistanz, Rollenflexibilität und Empathie;
- Respekt vor Andersartigkeit sowie Ambivalenztoleranz.
Unter persönlicher Eignung verstehen wir persönliche Voraussetzungen, die wir für eine psychotherapeutische Ausbildung und spätere Berufstätigkeit für notwendig erachten:
- Physische und psychische Belastbarkeit;
- Selbstreflexionsbereitschaft und Bereitschaft zum persönlichen Wachstum;
- Konfliktbewusstsein und Konfliktfähigkeit im persönlichen und sozialen Bereich;
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Entwicklung von Rollendistanz, Rollenflexibilität und Empathie;
- Respekt vor Andersartigkeit sowie Ambivalenztoleranz.
Hinweise zur Zugangsqualifikation zur Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG).
Die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen durch das LPA sind in der „anabin“ Datenbank der ZAB unter dem nachfolgenden Link einzusehen: http://anabin.kmk.org/kurzanleitung/ich-moechte-feststellen-wie-mein-auslaendischer-hochschulabschluss-in-deutschland-bewertet-wird.html
Die Anerkennung von niederländischen und österreichischen Abschlüssen durch das LPA können Sie unter "Zugangsqualifikation" einsehen.
- Falls Sie an einem unserer jährlich beginnenden Ausbildungskurse Interesse haben, ist die Teilnahme an einem der angebotenen Infoabenden Voraussetzung. Infoabende finden über das ganze Jahr verteilt statt. Aktuelle Termine finden Sie unter Veranstaltungen.
- Bei Interesse bewerben Sie sich sodann bitte primär elektronisch mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen (Übersicht: siehe Bewerbungsunterlagen) bei der Institutsleitung. Im Anschluss erhalten Sie eine Einladung zu einem ausführlichen persönlichen Bewerbungsgespräch.
- Sie werden im Rahmen dieses Gesprächs die Gelegenheit haben, das Institut näher kennen zu lernen sowie individuelle Fragen zur Struktur der Ausbildung, zu Formalia, zur Finanzierung usw. zu stellen. Das Bewerbungsgespräch stellt die Grundlage für die Beurteilung Ihrer Bewerbung und damit für Ihre Zulassung zur Ausbildung und den Vertragsabschluss (s.u.) dar.
Für Ihre Bewerbung an der kbap reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen als eine pdf-Datei bei info@kbap.de ein. Das Lichtbild bitte separat als jpg. Kennzeichnen Sie die Bewerbung bitte nach folgendem Schema:
Bew.unterl._[Nachname]_[Vorname]
Bew.Bild._[Nachname]_[Vorname]
- Kurze Darstellung der Motivation zur Ausbildung als Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn ggf. mit Nachweis über Art und Dauer der bisherigen und derzeitigen Berufstätigkeit oder kurzem Bericht über eigene praktische (/ klinische) Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen / mit Erwachsenen (kurz: Motivationsschreiben);
- Tabellarischer Lebenslauf, aus dem der persönliche, bildungsmäßige (Wichtig: Schwerpunkt, genauer Titel bzw. Spezifikation und Beginn des Masterstudiengangs) und ggf. berufliche Werdegang ersichtlich ist;
- Studienunterlagen: Beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses, der Bachelorurkunde, des Masterzeugnisses und der Masterurkunde bzw. des Diplomzeugnisses und der Diplomurkunde der absolvierten Hochschule; Leistungsübersicht für Bachelor bzw. Diploma Supplement bei ausländischem Bachelor, Leistungsübersicht für Master bzw. Diploma Supplement bei ausländischem Master;
- Einreichung eines polizeilichen Führungszeugnisses, das nicht älter als zwölf Wochen sein darf;
- ein Lichtbild neueren Datums, separat als jpg
- Bitte verzichten Sie auf die Einreichung eines Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife / Abitur
Verbindliche Anmeldung zur Ausbildung und Vertragsabschluss
Sobald Sie das Zulassungsverfahren (Einreichung aller Bewerbungsunterlagen unter info@kbap.de und das Bewerbungsgespräch) erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar des Vertrages lassen Sie uns dann bitte unterschrieben in der angegebenen Frist zukommen.
Mit Datum des Vertragsabschlusses und Eingang des von Ihnen unterschriebenen Vertragsexemplars können Sie sodann, sobald Sie alle genehmigungspflichtigen Formalitäten abgewickelt haben, mit verschiedenen Bausteinen der Ausbildung beginnen (z.B. praktische Tätigkeit, Selbsterfahrung, Wahlpflichtseminare aus C u.a.), unabhängig davon, wann der nächste Theoriekurs startet. Im Januar / Februar eines Jahres beginnt normaler Weise ein neuer Theoriekurs.
Sie können an der kbap also jederzeit mit Ihrer Ausbildung beginnen, da unser Modulsystem, das einer modernen Erwachsenenausbildung am besten entspricht, es Ihnen ermöglicht, einzelne Bausteine unabhängig voneinander zu belegen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Es gibt noch Fragen? Schaut einfach mal in unsere FAQ!
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